ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten zudem für alle künftigen Ge­schäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden mit Vertragsabschluß, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als verbindlich anerkannt. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Ver­käufer sie schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Unsere Angebote können bis zur Annahme durch den Besteller von uns jeder Zeit widerrufen werden.
2.2 Angebote/Bestellungen des Bestellers werden erst durch unsere schriftliche Auf­tragsbestätigung oder durch unsere Auslieferung der Liefergegenstände rechtsverbindlich. Der Inhalt der Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Mündliche Nebenabreden binden uns nicht.
2.3 Technische und gestalterische Abweichungen in von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Umfang der Lieferung
3.1 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
3.2 Wir haben das Recht, technische Änderungen an dem Liefergegenstand dann vor­zunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt wird.

4. Preise
4.1 Alle Preisangaben, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend.
4.2 Unsere Preise gelten ab Werk. Sie beinhalten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuer, die Verpackungs-, Lieferungs-, Versicherungs-, Installations- und sonstigen Nebenkosten, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde anderweitiges vereinbart.
4.3 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen des Verkäufers sofort netto oh­ne Abzug nach Rechnungsstellung zahlbar. Lieferung oder Übersendung erfolgt gegen Vorkasse oder Nachnahme.
5.2 Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen der Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden aufzurechnen, und wird dem Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfü­gen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck einge­löst wird.
5.4 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
5.5 Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Rest­schuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu Ver­langen.
5.6 Der Besteller ist nicht berechtigt mit Forderungen gegenüber uns aufzurechnen, so­fern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Versand-, Liefer-, und Leistungszeit
6.1 Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt, soweit nicht besonders schriftlich vereinbart, dem Verkäufer vorbehalten.
6.2 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
6.3 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
6.4 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder wir bis zu diesem Zeitpunkt die vereinbarte Leistung erbringen oder wir die Liefergegenstände zur Auslieferung bereitgestellt und dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
6.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten der Verkäufers oder deren Unterlieferanten ein­treten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zusätzlich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder we­gen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat kein Recht zum Rücktritt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Minderung. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Verkäufer einen einvernehmliche Vertragsauflösung zu verlangen. In diesem Fall erheben die Kaufvertragsparteien gegenseitig keinerlei Ansprüche. Hierauf kann sich der Käufer nur berufen wenn er den Verkäufer unverzüglich benachrichtigt.
6.6 Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/3% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 4% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Dar­über hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Diese Entschädigung kann erst ausge­löst werden, wenn dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt wurde.
6.7 Der Verkäufer wird von seiner Leistungspflicht befreit, wenn die Ware zur Erfüllung des Vertrages fest eingekauft wurde und der Hersteller oder Vorlieferant nicht erfüllt hat. In diesem Fall verpflichtet sich der Verkäufer, seine Ersatzansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferanten durchzusetzen und nach erfolgter Befriedigung an den Käufer in angemessener Höhe auszukehren.

7. Lieferumfang
7.1 Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
7.2 Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

8. Rückgaberecht
8.1 Die unbenutzte Ware kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhebung von eine Wiedereinlagerungsgebühr von 25% vom jeweiligen Warenwert, mindestens jedoch € 10,00, zurückgegeben werden.
8.2 Wir behalten uns vor, bei Produkten, die speziell für den Kunden beschafft, hergestellt oder online bestellt wurde, die Rücknahme zu verweigern.
8.3 Alle Rücksendungen müssen porto- und verpackungsfrei an uns erfolgen.
8.4 Es kann nur originalverpackte Ware zurückgenommen werden.
8.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung eine Rücksendung vorzunehmen.

9. Gefahrübergang
9.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Ver­käufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufer oder Lieferan­ten unmöglich wird oder sich verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
9.2 Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

10. Annahmeverzug
10.1 Der Besteller ist verpflichtet den Liefergegenstand anzunehmen.
10.2 Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder unterläßt er bei Abrufverträgen den Ab­ruf innerhalb des vereinbarten Zeitraums, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von drei Tagen Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
10.3 Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

11. Untersuchungspflicht und Mängelrügen
11.1 Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen sind dem Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Die kaufmännische Untersuchungs- und Anzeigepflicht bleibt hiervon unberührt.
11.2 Bei verdeckten Mängeln gelten dieselben Fristen, gerechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen. Die gelieferte Ware ist am Empfangsort sofort nach Erhalt zu Untersuchen. Wenn die Untersuchung aufgrund der Beschaffenheit der Ware durch Proben und Augenscheinlich nicht ohne weiteres erfolgen kann, hat der Käufer entspre­chende Stichproben auf seine Kosten von sachkundiger Stelle untersuchen zu lassen und etwaige Mängel sofort innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.

12. Beanstandung und Gewährleistung
12.1 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel bzw. Schäden, die zurückzufuhren sind auf: Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeitseinwirkungen, Aufspielen falscher bzw. fehlerhafter Software. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner, wenn die Seriennummer, Typenbezeichnung o.ä. entfernt oder unleserlich gemacht wird.
12.2 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind; die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistung für neue Waren 24 Monate. Da der Verkäufer selbst i.d.R. nicht Hersteller der gelieferten Ware ist, gelten im übrigen die Gewährleistungsfristen, die der jeweilige Hersteller dem Verkäufer gegenüber einräumt.
12.3 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine substantiierte Behauptung, daß erst eine dieser Umstände den Mangel her­beigeführt hat, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
12.4 Der Käufer muss die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen.
12.5 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte mangelhaft sind, ist das defekte Teil bzw. Gerät, nach Beantragung einer RMA-Nummer mit dem entsprechenden Formular, und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns einzuschicken bzw. anzuliefern. Die Geräte müssen frei eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände werden keine neuen Gewährleistungsansprüche begründet oder neue Gewährleistungsfristen in Gang gesetzt. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten gesichert sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur. AR Informatik übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Es besteht keine Verpflichtung der AR Informatik, den Käufer vor Beginn der Arbeiten auf den möglichen Datenverlust oder anzufertigende Sicherungskopien hinzuweisen.
12.6 Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände und wer­den diese auch als solche an den Besteller veräußert, so erfolgt die Lieferung unter Aus­schluß jeglicher Gewährleistungsansprüche.
12.7 Ist der Liefergegenstand, zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Besteller über­geht, mit Fehlern behaftet oder fehlen ihm zu dieser Zeit zugesicherte Eigenschaften, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder Nachzubessern. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder den Mangel behoben zu haben oder schlägt die Nachbesserung trotz zweimaliger Ver­suche fehl, so hat der Besteller nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Vertrages oder im Falle des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften einen Anspruch auf Schadenersatz.
12.8 Hat der Besteller uns wegen Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, daß entweder kein Mangel vorhanden ist, oder der geltend ge­machte Mangel an einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflich­tet, so hat der Besteller, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat, uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
12.9 Serversysteme ohne Wartungsverträge oder ohne eine Wartung in den ersten 6 Monaten, verlieren nach 6 Monaten die Gewährleistungsansprüche.

13. Haftungsbeschränkung
13.1 Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen nicht Erfüllung, allerdings in soweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei den, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Höchst fall ist der einfache Warenwert zur Zeit der Lieferung zu ersetzen.
13.2 Der Käufer ist gehalten, durch die technisch Möglichen und wirtschaftlich zumutbaren eigenen Maßnahmen daran mitzuwirken, die Entstehung des Schadens zu verhindern oder den Schadensumfang zu begrenzen. Hierzu gehört insbesondere die regelmäßige Datensicherung, Prüfung auf Viren.

14. Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mangelbericht vorliegt. Ob ei­ne Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. Ko­sten für den Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Auslieferungen von Reparaturgeräten erfolgt nur gegen sofortigen Bezahlung.

15. Auftragsannullierung / Auftragsannullierungskosten
15.1 Auftragsannullierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Verkäufers.
15.2 Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

16. Eigentumsvorbehalt
16.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen dem Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
16.2 Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache verwertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigen­tum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
16.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Ver­pfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich die an den Verkäufer abgetre­tenen Forderungen für dessen Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ein­ziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungs­verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
16.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
16.5 Bei Vertragswidrigem verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zu­rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
17.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
17.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht in Stuttgart zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
17.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf bewegliches Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
17.4 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
17.5 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.